AGB der Firma LeJo Evetverleih

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Firma LeJo Eventverleih (nachfolgend „Vermieter“), gelten für alle Mietverträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Mieter“) mit dem Vermieter hinsichtlich der auf der Website des Vermieters dargestellten Mietgegenstände abschließt.

  1. Vertragsabschluss Die auf der Website des Vermieters beschriebenen Mietgegenstände stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Vermieters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Mietvertrages durch den Mieter. Der Vertragsschluss bedarf der schriftlichen Form. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Zwischen der Firma LeJo Eventverleih als Vermieter und dem Mieter wird vor Ort ein schriftlicher Mietvertrag vereinbart. Die Sicherheits- & Nutzungsbedingungen sind Bestandteils des Vertrages.

 

  1. Stornierung Der Mieter ist verpflichtet, eine Stornierung eigenständig mitzuteilen. Eine Stornierung der Reservierung ist bis 14 Tage vor Reservierungsdatum kostenfrei möglich. Bei einer Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Reservierungsdatum, wird eine Gebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Mietpreises berechnet. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von diesem Rücktrittsrecht unberührt. Wird der Mietgegenstand vom Mieter am vereinbarten Reservierungsdatum durch Eigenverschulden nicht abgeholt (Selbstabholung) oder ist eine Lieferung nicht möglich, ist der volle Mietpreis in Höhe von 100% zu zahlen. Für Hüpfburgen besteht die Möglichkeit, die Reservierung aufgrund von schlechtem Wetter (Regen) bis zum Abend vor dem Mietdatum kostenfrei zu stornieren. In Absprache mit dem Vermieter kann in diesem Fall eine Stornierung ausnahmsweise noch am Vormittag des Reservierungstages erfolgen.

 

  1. Zahlungsbedingungen Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist der Rechnungsbetrag am Tag der Veranstaltung ohne Abzüge in bar zu zahlen. Nach vorheriger Absprache kann die Zahlung auch auf Rechnung erfolgen. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer-, Auf- und Abbaukosten sowie Kaution sind zusammen mit der Miete als Gesamtbetrag zu entrichten.

 

  1. Überlassung der Mietsache Die Überlassung der Mietsache erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Mieter. Eine Verwendung ist nur für die vertraglich festgelegten Zwecke zulässig. Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch an der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen. Die Mietgegenstände verbleiben uneingeschränkt im Eigentum des Vermieters.
  1. Haftung

Der Mieter ist nach der Übernahme der Mietgegenstände in vollem Umfang für diese verantwortlich. Während der Mietdauer haftet der Mieter in vollem Umfang für Verluste, Schäden oder Unfälle, die mit den Mietgegenständen verbunden sind. Die im Mietvertrag enthaltenen Vereinbarungen zur Haftungsübernahme und Sicherheitsbestimmungen gelten uneingeschränkt. Sie sind vom Mieter uneingeschränkt zu beachten und auszuführen.

 

  1. Regelung für Selbstabholung

Die Abholung der Mietgegenstände erfolgt in unserem Lager. Für den Transport ist der Mieter selbst verantwortlich. Die Uhrzeiten für Abholung und Rückgabe der Mietgegenstände erfolgen nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter. Eine Abholung am Vortag oder Rückgabe am nächsten Tag ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter möglich. Der Vermieter ist berechtigt, vor Übergabe des Mietgegenstandes eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangen. Die Kaution ist bei Abholung in bar zu hinterlegen und wir bei ordnungsgemäßer Rückgabe erstattet. Die Kaution wird einbehalten, wenn der Mietgegenstand unvollständig, beschädigt, stark verschmutzt, nass oder zu spät zurückgebracht wird.

 

  1. Rückgabe des Mietgegenstandes

Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Mieter dem Vermieter die Mietsache in ordnungsgemäßem und einwandfreiem Zustand und zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Sollten Schäden, Mängel oder starke Verschmutzungen vorliegen, die vom Mieter zu verantworten sind, hat dieser die Kosten für deren Beseitigung in vollem Umfang zu tragen. Wir behalten uns vor, dem Mieter die Kosten für Reinigung und Trocknung in Rechnung zu stellen, sollte der Mietgegenstand stark verschmutzt oder nass zurückgebracht werden. Wird die vereinbarte Mietdauer überschritten, ist der Mieter dazu verpflichtet, für jeden zusätzlichen Tag eine Gebühr in Höhe des vereinbarten Mietpreises zu zahlen. Der Vermieter behält sich ausdrücklich das Recht vor, darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

 

  1. Lieferung

Der Mieter ist dafür verantwortlich, den benötigten Platz für die gebuchten Mietgegenstände vorab auszumessen und sicherzustellen, dass dieser ausreichend ist (Maße der Gegenstände sind zu beachten). Ist ein Aufbau bei Lieferung wegen Nichtbeachtung der Maße nicht möglich, bleibt der Mieter zur Zahlung der vollen Kosten verpflichtet. Außerdem hat der Mieter dafür zu sorgen, dass der Veranstaltungsort für den Aufbau sowie für die Zufahrt eines Transportfahrzeugs zum Be- und Entladen problemlos zugänglich ist. Der Aufbau der Mietgegenstände erfordert eine saubere und ebene Fläche. Falls eine Sondergenehmigung notwendig ist, liegt die Beschaffung dieser vollständig in der Verantwortung des Mieters.

 

  1. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters.